Ob Auswärtsspiel, Training oder Weihnachtsfeier. Wer mit dem eigenen Auto für Hannover 78 fährt, ist bei Unfallschäden am Fahrzeug über die Kfz-Zusatzversicherung der ARAG abgesichert, die wir zusätzlich zur Sportversicherung des Landessportbunds abgeschlossen haben.
Die normale Sportversicherung deckt Schäden am eigenen Auto nicht ab. Genau dafür gibt es die Kfz-Zusatzversicherung. Damit niemand nach einem Blechschaden auf den Kosten sitzen bleibt, hier das Wichtigste im Überblick.
Bin ich mit meinem privaten Pkw versichert?
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Ja! Wenn die Fahrt im Auftrag des Vereins zu einer Vereinsveranstaltung führt. Dabei ist egal, wem das Auto gehört. Auch Eltern, Freunde und Sponsoren, die Mitglieder fahren, sind abgesichert. Versichert sind Fahrten, bei denen Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Vorstandsmitglieder und Betreuerinnen und Betreuer befördert werden oder selbst am Steuer sitzen.
Versicherte Anlässe sind unter anderem:
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Wettkämpfe, Spiele und Turniere
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offizielles Training, Trainingslager und Sportkurse des Vereins
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Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
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Vereinsausflüge, Jugendfreizeiten und Vereinsfeiern
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Auf- und Abbau bei Veranstaltungen sowie der Transport von Sportgeräten
Versichert ist der direkte Weg von zu Hause (oder von der Arbeit) zur Veranstaltung und zurück, inklusive Fahrgemeinschaften und Parkzeit. Auch reine Bring- und Abholfahrten sind abgedeckt. Wer die Kinder zum Spiel bringt, nach Hause fährt und sie später wieder abholt, ist auf allen Wegen geschützt. Neben Pkw sind auch Motorräder, Anhänger, pkw-ähnliche Transporter bis 3,5 t und Wohnmobile bis 2,8 t versichert.
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Was zahlt die Versicherung?
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Unfallschäden am eigenen Fahrzeug – bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung
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Bergung und Abschleppen (bis 150 €) sowie Taxi oder Bus und Bahn für die Mitfahrer (bis 150 €)
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Verkehrsrechtsschutz, etwa um Schadenersatz durchzusetzen oder sich gegen einen Führerscheinentzug zu wehren
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Ausgleich für Rabattverlust (muss zuerst die eigene Vollkasko einspringen, werden deren Selbstbeteiligung und eine Rückstufung bis 300 € erstattet)
Was ist nicht versichert?
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Schäden an fremden Autos. Die übernimmt wie immer die eigene Kfz-Haftpflicht
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Private Fahrten und Umwege, Fahrten als reiner Zuschauer sowie Besorgungsfahrten wie zur Bank oder zum Einkaufen
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Vereinseigene oder geleaste Fahrzeuge, Taxis und Mietwagen
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Betriebs-, Brems- und Bruchschäden (Glasbruch ist versichert) und Schäden beim Be- und Entladen
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Fahren unter Alkohol oder Drogen – hier kann die Leistung gekürzt werden; ohne gültigen Führerschein entfällt der Schutz
Danke an alle, die fahren!
Ohne die vielen Eltern, Trainerinnen und Trainer, Helferinnen und Helfer, die Woche für Woche ihr Auto zur Verfügung stellen, wäre unser Vereinsleben kaum denkbar. Kein Auswärtsspiel, kein Turnier und kein Ausflug käme ohne Eure Fahrdienste zustande. Dafür ein herzliches Dankeschön!
Mit der Kfz-Zusatzversicherung wollen wir sicherstellen, dass euer Einsatz für den Verein nicht zum finanziellen Risiko wird. Kommt gut an – und wenn doch einmal etwas passiert: Meldet euch bei der Geschäftsstelle (0511 1878-0 oder info@hannover78.de), wir kümmern uns gemeinsam um die Schadenmeldung.
Text: Katharina Freyberg
