Einschränkung bei der Bewässerung von Sportanlagen

11. Mai 2026 | Clubleben

Bitte beachtet die Allgemeinverfügung. Bei Nichtbeachtung droht hohes Bußgeld.

Zum Schutz des Grundwassers gilt auch bei 78 ein Bewässerungsverbot.

Vom 1. Juni – 30. September 2026 in der Zeit von 11 – 17 Uhr dürfen ab 27 °C keine Sportflächen bewässert werden. Maßgeblich für das Inkrafttreten bleiben die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Wir bitten um Berücksichtigung.

 Der Vorstand