Bitte beachtet die Allgemeinverfügung. Bei Nichtbeachtung droht hohes Bußgeld.
Zum Schutz des Grundwassers gilt auch bei 78 ein Bewässerungsverbot.
Vom 1. Juni – 30. September 2026 in der Zeit von 11 – 17 Uhr dürfen ab 27 °C keine Sportflächen bewässert werden. Maßgeblich für das Inkrafttreten bleiben die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Wir bitten um Berücksichtigung.
Der Vorstand
