Hannover 78 Jugendversammlung

19. Jan 2024 | Clubleben

Sebastian Herzog
Sport- und Jugendwart Hannover 78

Liebe Kinder,
Jugendliche und Eltern
von Hannover 78,

wir möchten Euch spartenübergreifend ganz herzlich zur ersten „Hannover 78-Jugendversammlung“ einladen (Hintergründe unter 4.).

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme sowie Zu- und Absagen.

1. Jugendversammlung I
Dienstag, 30.1.2024, 18:00-19:15 Uhr, Clubhaus 78

  • Zu- und Absagen: https://nuudel.digitalcourage.de/67fSoeqJ1u2ZtJm1 (Frist: 29.1.2024)
  • Teilnehmende: Kinder, jugendliche Mitglieder von Hannover 78 und deren Elternteile zur Unterstützung sowie Engagierte in der Jugendarbeit
  • Tagesordnung: Beschlussfassung der Jugendordnung
  • Wahlberechtigt: siehe Entwurf der Jugendordnung

Zur Vorbereitung der Jugendversammlung und Information der Eltern laden wir vorab zu einem digitalen Elterninfoabend ein. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme sowie Zu- und Absagen:

2. Elterninfoabend
Donnerstag, 25.1.2024, 19:30-20:15 Uhr, online

3. Jugendversammlung II
geplant für März/April 2024

Für den Zeitraum März/April 2024 ist eine zweite Jugendversammlung geplant. Dort wird die Wahl der Jugendvorstände, Jugendsprecherinnen und Jugendsprecher erfolgen.  Die Wahlen können erst nach der Mitgliederversammlung erfolgen, da dort die Jugendordnung noch bestätigt werden muss. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung.

4. Hintergründe

Auf der Hannover 78 Mitgliederversammlung 2023 wurden umfassende Satzungänderungen zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit sowie zur Partizipation und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen beschlossen.

Auszug aus der Vereinssatzung: „§ 21 Jugend: Die Vereinsjugend ist eigenständig und entscheidet eigenverantwortlich über die für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Mittel. Die demokratische Willensbildung erfolgt auf der Jugendversammlung auf Grundlage einer eigenen Jugendordnung.“

Ein Kernelement dieser Satzungsänderungen ist die Einführung einer „Jugendversammlung“ und eines „Jugendvorstandes“ als weitere Vereinsorgane. Die Grundlage für die Arbeit der Jugendorganisation bildet die „Jugendordnung“ (s. Anlage). Damit die Jugendordnung abgestimmt und in Kraft treten kann, bedarf es der Verabschiedung in der Jugendversammlung.

Alle Jugendvertretungen werden zukünftig über die Jugendversammlung gewählt. Die Satzung von Hannover 78 (s. §22) sieht sowieso vor, dass die jeweilige Abteilungsversammlung ausschließlich die Abteilungsleitung wählt. Alle anderen durchgeführten Wahlen haben keine verbindliche Wirkung bzw. formell gibt es keine weiteren Ämter in den Abteilungen.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme, einen ergiebigen Dialog und die gemeinsame Weitentwicklung der sportlichen und übergreifenden Kinder- und Jugendarbeit bei Hannover 78.

 

Herzliche Grüße

Sebastian Herzog
Sport- und Jugendwart Hannover 78