Einschränkungen bei der Bewässerung von Sportanlagen

3. Jul 2023 | Clubleben

Bitte beachtet die Allgemeinverfügung. Bei Nichtbeachtung droht hohes Bußgeld:

Auch Hannovers Sportvereine sehen die zukünftigen Herausforderungen durch die Klimakrise für die Nutzung und Pflege der Sportflächen. Insbesondere in den Sommermonaten wird eine Bewässerung der Sportanlagen nicht mehr im gewohnten Umfang möglich sein. “Auch der Sport muss einen Beitrag leisten”, sagt SSB-Präsident Benjamin Chatton, “doch dies sollte in Relation stehen, angemessen und auch umsetzbar sein. Die Besonderheiten einzelner Sportarten finden bisher bei der pauschalen Regelung zu wenig Berücksichtigung.”

Die Allgemeinverfügung der Region zur Einsparung von Wasser aufgrund der aktuell hohen Trockenheit bedeutet für einige Sportarten eine deutliche Einschränkung des Spiel- und Trainingsbetriebs. Danach soll ab dem 6. Juli bis zum 30. September ab der Temperaturmarke von 24 Grad Celsius von 11 bis 18 Uhr die Bewässerung von Sportflächen untersagt werden. Die Überprüfung der Temperaturmarke erfolgt täglich und wird durch die Region veröffentlicht. Somit werden direkt mit Veröffentlichung die Einschränkungen aus der Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt.

Während die Bewässerung von Fußballplätzen bei hohen Temperaturen und direkter Sonnenstrahlen ohnehin wenig effektiv ist und in die Morgen- oder Abendstunden verlegt werden kann, stellt sich die Situation für Sportarten wie beispielsweise Hockey und Tennis anders dar.

Die betroffenen Verbände und Vereine signalisieren Verständnis für die Notwendigkeit von Maßnahmen, sehen allerdings den Spiel- und Trainingsbetrieb in Gefahr. Neben erhöhten Verletzungsanfälligkeiten für  Aktive fürchten sie auch Schäden an den Sportflächen, die später mit viel Aufwand und Kosten beseitigt werden müssen.

Langfristig sollten Vereine ihre Beregnung technisch umstellen können, um den Wasserbedarf sinnvoll steuern zu können. Hier benötigt es sicherlich auch finanzielle Unterstützung bei der nachhaltigen Umsetzung der wichtigen Einsparungen .

Kurzfristig benötigt es aber begründete Ausnahmen zur aktuell geplanten Regelung der Allgemeinverfügung, die in ehrenamtlichen Strukturen umsetzbar bleiben und weiterhin planbaren Sportbetrieb insbesondere für Kinder und Jugendliche ermöglichen muss. “Auch in der letzten Krise haben wir gelernt, trotz einer allgemeinen Gefährdung individuellen begründeten Ansprüchen gerecht zu werden”, so Chatton.

 Quelle: StadtSportBund Hannover