Einschränkung bei der Bewässerung von Sportanlagen

20. Juni 2025 | Clubleben

Bitte beachtet die Allgemeinverfügung. Bei Nichtbeachtung droht hohes Bußgeld.

Zum Schutz des Grundwassers gilt auch bei 78 ein Bewässerungsverbot.

Vom 1. Juni – 30. September 2025  in der Zeit von 11 – 17 Uhr dürfen ab 27 °C (gemessen an der Wetterstation Hannover Flughafen) keine Sportflächen bewässert werden.

Wir bitten um Berücksichtigung.

 Der Vorstand